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Zoll/Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen ChinaChina Reise Zollbestimmungen


Die Einfuhr von Waffen, Rauschgift, Pornographie sowie Publikationen etc., die sich negativ auf die Politik, Wirtschaft, Kultur und Moral auswirken, ist verboten. Devisen können zur Zeit von nicht-chinesischen Staatsangehörigen bis US$ 5.000,- (oder Gegenwert in anderen Devisen) eingeführt werden, ansonsten ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Die Landeswährung darf bis zu einem Betrag in Höhe von Yuan 6.000,- eingeführt werden.

Ausfuhrbestimmung für China


Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen. Antiquitäten dürfen i.d.R. nur ausgeführt werden, wenn Sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Die Ausfuhr von Devisen entspricht den Angaben der Einfuhr von Devisen. Bei der Rückreise nach Deutschland sind die entsprechend gültigen Zollbestimmungen maßgebend. Informationen hierzu erhalten Sie an allen deutschen Flughäfen. Bitte beachten Sie die neue, von der EU festgelegte Geldeinfuhrregelung für die Ausreise aus der EU sowie für die Einreise. Bargeld im Wert von EUR 10.000,-p.P. oder dem Gegenwert in anderen Währungen (dies gilt z.B. auch für Reiseschecks, Aktien und Obligationen) muss beim Zoll angemeldet werden. Weitere Informationen zu den gültigen Zollbestimmungen für die Rückkreise
nach Deutschland erhalten Sie an allen deutschen Flughäfen.

 

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